„Himmelslaternen“ sind verboten
Ab heute werden in Supermärkten und Fachgeschäften wieder Raketen und Böller für das Silvesterfeuerwerk verkauft. Wie in jedem Jahr warnt auch der Landkreis vor Gefahren durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern, damit der Spaß nicht mit Schmerzen endet.
is Nordhorn. Es ist einfach ein schönes Bild, wenn Feuerwerksraketen zischend in den Himmel aufsteigen und zu leuchtend bunten Sternenwolken zerfallen. Nicht nur Kinder sind davon fasziniert. Jedes Jahr werden jedoch auch Menschen durch den unvorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verletzt. Daher ist die Abgabe der meisten Feuerwerkskörper an Kinder unter 18 Jahren verboten. Aber auch Erwachsene sollten sich an einige Regeln halten. So dürfen Feuerwerkskörper und „Knaller“ nur im Freien gezündet werden. Dabei sollte die Gebrauchsanweisung sorgfältig beachtet werden. Wichtig ist auch, dass Raketen oder Knaller nicht in Richtung von Menschen oder Tieren abgefeuert, und weder unter Autos gezündet, noch in Fenster oder Türen geworfen werden.
Gefahr geht auch von so genannten „Blindgängern“ aus. Wer auf „Nummer Sicher“ gehen will, macht sie noch in der Nacht in einem Eimer Wasser unschädlich. Das Gleiche gilt für glühende Raketenreste.
Das „Spiel mit dem Feuer“ fasziniert vor allem Kinder und Jugendliche. Ihnen sollte dennoch nur der Umgang mit „erlaubten“ Feuerwerksspielwaren ermöglicht werden. Dabei sollten sie von Erwachsenen beaufsichtigt werden.
In der Silvesternacht 2008/2009 musste die Bad Bentheimer Feuerwehr ausrücken, weil so genannte „Himmelslaternen“ drei Baumkronen in Brand gesetzt hatten. Die Papierlaternen sind inzwischen in Niedersachsen verboten. Nicht erlaubt ist es auch, Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern und Reetdachhäusern zu entzünden. Erlaubt ist die Silvesterknallerei allein am 31. Dezember und am 1. Januar.